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   ArbG Hanau, 05.08.1999 - 3 Ca 574/98   

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https://dejure.org/1999,30607
ArbG Hanau, 05.08.1999 - 3 Ca 574/98 (https://dejure.org/1999,30607)
ArbG Hanau, Entscheidung vom 05.08.1999 - 3 Ca 574/98 (https://dejure.org/1999,30607)
ArbG Hanau, Entscheidung vom 05. August 1999 - 3 Ca 574/98 (https://dejure.org/1999,30607)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hessen, 20.06.2000 - 9 Sa 1899/99

    Kündigungserklärung: Kündigungsbefugnis - Leiter einer Niederlassung eines

    Das Arbeitsgericht in Hanau hat mit einem am 05. August 1999 verkündeten, der Beklagten am 07. Oktober 1999 zugestellten Urteil - 3 Ca 574/98 (Bl. 52 bis 60 d. A.) - zu 1. festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien bis zum 26. November 1998 fortbestanden hat, die Beklagte zu 2. verurteilt, an den Kläger 1.671,38 DM brutto nebst 4 % Zinsen seit dem 15. Dezember 1998 zu zahlen und die Klage im Übrigen abgewiesen.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts in Hanau vom 05. August 1999 - 3 Ca 574/98 - ist nach dem Wert des Beschwerdegegenstandes statthaft, §§ 64 Abs. 2, 8 Abs. 2 ArbGG , und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, §§ 516, 518, 519 ZPO , 66 Abs. 1 ArbGG .

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